UNESCO Weltkulturerbe Leitartikel

UNESCO Weltkulturerbe Leitartikel

Die Motivationen und die Hintergründe, das UNESCO Weltkulturerbe auf GlobalCulturalHeritage zu besprechen werden hier erklärt. Die größte Motivation, diese Seite über das UNESCO Weltkulturerbe ins Netz zu stellen ist der mehrere tausend Fotos starke Fundus über Objekte des UNESCO Weltkulturerbes und anderer sehenswerter Baudenkmäler aus allen möglichen Städten der Welt, die vom Autor dieser Seite persönlich vor allem, aber nicht nur in Italien und Mitteleuropa angefertigt wurden.

„Welterbe oder Welterbestätte ist die Bezeichnung für Denkmäler, Ensembles und Stätten (Weltkulturerbe) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten (Weltnaturerbe) von außergewöhnlichem universellen Wert, deren Erfassung, Schutz und Erhaltung durch die Vertragsstaaten nach der Welterbekonvention von der UNESCO unterstützt werden.“1

„Der Begriff kulturelles Erbe geht auf Henri-Baptiste Grégoire zurück, den Bischof von Blois und französischen Revolutionär, und wurde in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14.Mai 1954 kodifiziert.“2

Die UNESCO Weltkultur- oder Naturerbestätten werden unter den folgenden Kriterien3 in die Welterbeliste aufgenommen (Vollzitat Fußnote 3 Anfang, die römischen Ziffern wurden in arabische umgewandelt):

Kriterien für Kulturerbe:

  1. Die Güter stellen ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar.
  2. Die Güter zeigen, für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde, einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von Architektur oder Technologie, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung auf.
  3. Die Güter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur dar.
  4. Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen.
  5. Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung dar, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird.
  6. Die Güter sind in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft. (Das Komitee einigte sich, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit anderen Kriterien angewandt werden sollte.)

Kriterien für Naturerbe:

  1. Die Güter weisen überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung auf.
  2. Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte dar, darunter der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiogeografischer Merkmale.
  3. Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele bedeutender in Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeresökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften dar.
  4. Die Güter enthalten die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt auf der Erde bedeutendsten und typischsten Lebensräume, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

(Vollzitat Fußnote 3 Ende).

Ein wichtiger Teil der Bilder des UNESCO Weltkulturerbes ist insbesondere in den Beiträgen über die Norditalienischen Städte Rom, Vatikanstadt, Venedig und Florenz zu sehen, sie werden in den Beiträgen so kompakt wie möglich in die Gesamtgeschichte der genannten Stadt eingebettet. So können Sie die 3000-jährige Geschichte Roms auf wenigen DinA4 Seiten nachlesen.

Freilich werden noch andere Städte vorgestellt, die bisher besprochenen UNESCO Weltkulturerbe-Stätten werden aber auch mit Artikeln über einzelne architektonische Höhepunkte der genannten Städte erweitert. Dazu gehören auch architektonische Meilensteine im zeitgenössischen Kontext wie zum Beispiel die Nuovo Corviale in Rom. Dabei wird nur die Genese des einzelnen Bauwerks bedacht, nicht die Geschichte der Stadt. Darüber hinaus wird es auch Artikel geben, die nur einen Teil der Stadtgeschichte behandeln falls naheliegend, wie zum Beispiel bei Beiträgen über Warschau oder Dresden.

Weil der Autor seine Heimatstadt Düsseldorf nennt, wurden mehrere Beiträge über sehenswerte Orte der Landeshauptstadt NRW’s veröffentlicht. Dabei wird der Schwerpunkt auf Architektur und Düsseldorf als Kunst- und Künstlerstadt gelegt. Schließlich kommt ein Großteil der wichtigsten Künstler der letzten 100 Jahre von der Düsseldorfer Kunstakademie.

 

1 Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 (deutsche Fassung).
3 UNESCO-Zentrum für das Erbe der Welt: Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, Endfassung vom 2. Juni 2017 als PDF.

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